Am 1. Januar 2020 befuhr ich die A1 von Dortmund in Richtung Köln, als es zu meiner großen Überraschung plötzlich "blitzte". Ganz klar, offenbar hatte ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wahr genommen. Etwas verwundert war ich, warum dort überhaupt eine solche Begrenzung existiert. Dreispurige, weit ausgebaute Autobahn, schnurgerade und kein anderer Verkehrsteilnehmer weit und breit (was sicher auch mit dem Datum 1. Januar zusammenhing). Dann sah ich, dass das Limit bei 100 km/h lag. Mein Tacho zeigte eher etwas um 160 an. Also einen Monat Führerscheinentzug, ein Punkt in Flensburg und 240 Euro Bußgeld laut Bußgeldkatalog. "Nett. Einfach mal wieder dort zu blitzen, wo gerade deshalb viele zu schnell fahren, weil die Begrenzung unsinnig ist und viele, so wie ich auch, dann offenbar auch mal 'pennen'", dachte ich mir. Als wäre das nicht schon ärgerlich genug, wurde mir dann mit dem Bußgeldbescheid vom 3. März 2020 auch gleich noch Vorsatz unterstellt. Was gleich zu einer Verdopplung des Bußgelds führte. Erst da recherchierte ich, um was für eine Radaranlage es sich dort überhaupt handelt. Und staunte nicht schlecht:
Der Rheinisch-Bergische Kreis scheffelt sich jedes Jahr 10 Millionen Euro in die Taschen! Und jammert dabei noch über den hohen Verwaltungsaufwand, der 30 zusätzliche Vollzeitkräfte auf den Plan rief. Hier wird also Geld verteilt. Von der Produktivität der arbeitenden Bevölkerung zu einer immer weiter ausbordenden, sinnfreien und immer teurer werdenden Verwaltung nebst Selbst-Verwaltung derselbigen.
Bericht bei RP Online
Ich bin dagegen vorgegangen. Zumindest gegen den Vorwurf des Vorsatzes. Und war erfolgreich. Am Ende rief mich der Richter vom Amtsgericht Leverkusen an und bescheinigte mir, dass seiner Einschätzung nach tatsächlich kein Vorsatz vorgelegen hätte. Geschenkt war diese Aussage nicht. Sie war an die Bitte gekoppelt, meinen Widerspruch zurückzuziehen und auf eine schriftliche Urteilsbegründung zu verzichten. Da ich in meinem Schreiben, mit dem ich meinen Widerspruch zurückzog, aber eben diese richterliche Einschätzung als Grund für die Rücknahme meines Widerspruchs nannte, ist das ganze auch aktenkundig geworden.
Ich möchte meine Erfahrungen daher hier zur Verfügung stellen. Sie beschränkt sich nicht auf diesen Super-Blitzer auf der A1, sondern ist als Leitfaden geeignet für alle Vorsatzunterstellungen bei Geschwindigkeitsüberscheitungen auf Autobahnen. (und nur auf diesen!)